Rowena Bertschi
Heimatort: von Oberweningen ZH und Regensdorf ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Steigerungsobjekte
- STWE Nr. S20700, 46/1000 ME an Stamm-Grundstück Nr. 2642, Schmerikonerstrasse 5b, 8733 Eschenbach SG, Grundbuch Eschenbach SG, Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmerwohnung Nr. B2.2 im 2. Obergeschoss mit Keller Nr. B2.2 im UG;
- ME-Anteil Nr. M10620, 1/72 ME an Stamm-Grundstück Nr. 136, Schmerikonerstrasse 5a-5d, 8733 Eschenbach SG, Grundbuch Eschenbach SG, ausschl. Benützungsrecht an Tiefgaragen-PP Nr. 47
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkung, Vormerkung und Dienstbarkeit laut Grundbuchauszug sowie Benutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Rechtskräftige betreibungsrechtliche Schätzung vom 23.03.2026: Fr. 515'000.-
Beschrieb und Schätzung des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Stamm-Grundstücks:
Grundstück Nr. 2642 E, Plan Nr. 2E, Gwatt, Gesamtfläche 1'239 m2, Gebäude 501 m2, übrige befestigte Fläche 38 m2, Gartenanlage 700 m2, MFH Vers. Nr. 2773, Schmerikonerstrasse 5b, 8733 Eschenbach, Tiefgarage im Überbaurecht, aufgeteilt in STWE-Anteile gem. Grundbuch, Grundbuch Eschenbach SG, rechtskräftige betreibungsrechtliche Schätzung des zu STWE aufgeteilten Stammgrundstücks: Fr. 10'300'000.-
Beschrieb und Schätzung des zu Miteigentum aufgeteilten Stamm-Grundstücks:
Grundstück Nr. 136 E, Plan Nr. 2E, Gwatt, Gesamtfläche 460 m2, Strasse/Weg 3 m2, übrige befestigte Fläche 454 m2, Gartenanlage 3 m2, Tiefgarage Vers. Nr. 2776 (unterirdisch), aufgeteilt in ME-Anteile gem. Grundbuch, Grundbuch Eschenbach SG, rechtskräftige betreibungsrechtliche Schätzung des zu ME aufgeteilten Stammgrundstücks: Fr. 2'800'000.-
Angaben zur Steigerung
13.08.2026 um 14:00, Aula Schulhaus Breiten, Rickenstrasse 31, 8733 Eschenbach
Rechtliche Hinweise
vom 03.-13. Juli 2026 im Büro des Betreibungsamtes Eschenbach SG sowie online (www.eschenbach.ch/steigerung)
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines gesetzlichen Grundpfandgläubigers.
Der Ersteigerer bzw. die Ersteigerin hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 50’000.- zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
Eingabefrist: 22.06.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG