Am Sonntag, 28. September 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet statt:
a) Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024
über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften - Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024
über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
b) Kommunale Urnenabstimmung über folgende Vorlage:
Kredit für den Neubau des Feuerwehrdepots Eschenbach gemäss Bericht und Antrag des Gemeinderats
1. Ort und Öffnungszeit des Abstimmungslokals
Aufgrund der Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) sowie der über die Jahre stetig geschwundenen Bedeutung und Nutzung der Urnenstandorte gibt es ab 2025 nur noch einen Urnenstandort:
Eschenbach, Gemeindeverwaltung (nicht mehr beim Schulhaus Dorf): Sonntag, 28. September 2025: 10 – 11 Uhr
2. Briefliche Stimmabgabe
müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (11 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Antwortkuvert samt unterschriebenem Stimmrechtsausweis sowie verschlossenem Stimmzettelkuvert mit dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln kann:
- unfrankiert der Post übergeben werden (rechtzeitig für die Zustellung via A-Post);
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 11 Uhr);
- an der Urne abgegeben werden.
3. Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.
4. Elektronische Stimmabgabe
Für das E-Voting schliesst die elektronische Urne am Samstag, 27. September 2025 um 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie online unter www.e-voting.sg.ch
5. Fehlende Stimmausweise
können bis Freitag, 26. September 2025, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.