Der Gemeinderat Eschenbach hat am 2. April 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

Teilstrassenplan Bauwilergass 2.3.029 & Erschliessungsprojekt

Teilklassierung des Grundstücks Nr. 399S

Klassierung / Bezeichnung

Die neu zu erstellenden Flächen werden als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert. 

Bauanzeige: Koordinierte Auflage Bauprojekt Genossenschaft Alterswohnungen Eschenbach

In Koordination mit dem Erschliessungsprojekt und dem Teilstrassenplan Bauwilergass wird gleichzeitig das folgende Bauprojekt öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft:
Genossenschaft Alterswohnungen Eschenbach, Gütschweg 1, 8733 Eschenbach

Grundeigentümerin:
Politische Gemeinde Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach

Bauvorhaben:
Neubau drei Mehrfamilienhäuser (Alterswohnungen) mit Tiefgarage
Grundstück Nr. 399S, Rickenstrasse, 8735 St. Gallenkappel (Baurechtsgrundstück Nr. 10005S)

Öffentliche Auflage

Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Bauwilergass, liegen während dreissig Tagen, d. h. vom 14. April 2025 bis 13. Mai 2025, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 15, Rickenstrasse 12 Eschenbach) zur öffentlichen Einsicht auf.

Wer im Zusammenhang mit dem Erschliessungsprojekt und Teilstrassenplan Bauwilergass, private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Das Bauvorhaben der Genossenschaft Alterswohnungen Eschenbach liegt ebenfalls während dreissig Tagen, d. h. vom 14. April 2025 bis 13. Mai 2025, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 14, Rickenstrasse 12, Eschenbach) zur öffentlichen Einsicht auf.

Das Baugesuch wird Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter von der geplanten Baute entfernt ist, mit eingeschriebenem Brief zur Kenntnis gebracht.

Rechtsmittel

  1. Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
  1. Privat- und öffentlich-Rechtliche Einsprachen gegen das oben genannte Bauvorhaben der Genossenschaft Alterswohnungen Eschenbach können innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach erhoben werden. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag einzureichen.