Schuldner
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
CHE-102.909.703
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
CHE-177.896.042
Forderungsmanagement & Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern 65
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202510019 vom 03.01.2025
Forderungen
CHF 355.-
CHF 15.- Mahnspesen
CHF 40.- Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Leistungen Swisspass. 19.11.2024
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
CHE-102.909.703
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
CHE-177.896.042
Forderungsmanagement & Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern 65
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202510019 vom 03.01.2025
Forderungen
CHF 355.-
CHF 15.- Mahnspesen
CHF 40.- Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Leistungen Swisspass. 19.11.2024
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG