Schuldner
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Gemeinde Eschenbach (SG)
CHE-115.050.763
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach
Schweiz
Finanzverwaltung Eschenbach SG
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zahlungsbefehl-Nummer:
202511371 vom 16.06.2025
Forderungen
CHF 443.20 nebst Zins zu 5 % seit 07.04.2025
CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Rg. Nr. 26346 vom 21.02.2025, Liegenschaftsabgaben 2025, Schmerikonerstrasse 5a + 5b, 8733 Eschenbach
Grundstück 10620/E + 20700/E, Schmerikonerstrasse 5a + 5b, 8733 Eschenbach, Grundbuch Gemeinde Eschenbach SG
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66/151 SchKG
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Gemeinde Eschenbach (SG)
CHE-115.050.763
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach
Schweiz
Finanzverwaltung Eschenbach SG
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zahlungsbefehl-Nummer:
202511371 vom 16.06.2025
Forderungen
CHF 443.20 nebst Zins zu 5 % seit 07.04.2025
CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Rg. Nr. 26346 vom 21.02.2025, Liegenschaftsabgaben 2025, Schmerikonerstrasse 5a + 5b, 8733 Eschenbach
Grundstück 10620/E + 20700/E, Schmerikonerstrasse 5a + 5b, 8733 Eschenbach, Grundbuch Gemeinde Eschenbach SG
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66/151 SchKG
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG