Schuldner
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202510929 vom 01.05.2025
Forderungen
CHF 670.-
CHF 15.- Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20.- Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
BM-1344-1710-403, Haushaltsabgabe für Radio und TV von 01.10.2022 bis 30.09.2025 nach RTVG
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG
Rowena Bertschi
Heimatort: Oberweningen ZH
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 18.04.1967
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202510929 vom 01.05.2025
Forderungen
CHF 670.-
CHF 15.- Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20.- Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
BM-1344-1710-403, Haushaltsabgabe für Radio und TV von 01.10.2022 bis 30.09.2025 nach RTVG
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG