Selbständigerwerbende sind für die Zahlung ihrer AHV/IV/EO-Beiträge selber verantwortlich. Als selbständig erwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt. Nach der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse am Geschäftssitz wird die Beitragspflicht im Einzelfall geprüft.
Beiträge sind einkomensabhängig
Der Beitrag liegt bei total 9,95 % vom im Beitrags jahr erzielten Einkommen. Für Jahreseinkommen von weniger als Fr. 58'800.– gilt ein tieferer Beitrags satz. Bei einem Jahres einkommen von weniger als Fr. 9'800.– muss nur der Mindestbetrag von Fr. 514.– bezahlt werden. Zudem sind selbständigerwerbende FAK-beitragspflichtig.
Praktischer Online-Rechner
Um die zu erwartende Höhe der AHV/IV/EO-Beiträge einfach zu berechnen, stellt Ihnen die SVA St. Gallen einen praktischen Online Rechner zur Verfügung:
www.svasg.ch/rechner
Noch Fragen?
Die AHV-Zweigstelle hilft gerne weiter:
soziales@eschenbach.ch
055 286 15 13
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter:
www.svasg.ch/se