Schuldner
Marian-Andrei Mirica
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 28.04.2003
Hofacker 2
8733 Eschenbach
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gläubiger
Ascolina AG
CHE-101.463.627
Baumgartenweg 39
8854 Siebnen
Vertreter
Christian Ruoff
Baumgartenweg 39
8854 Siebnen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202511832 vom 25.08.2025
Forderungen
CHF 4'371.50 nebst Zins zu 5 % seit 01.08.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Mieten und Heizkosten 2024 Juli und August 2025
sowie Rest Mai 2025 (Fr. 70.-)
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation im Sinne von Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG
Marian-Andrei Mirica
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 28.04.2003
Hofacker 2
8733 Eschenbach
derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gläubiger
Ascolina AG
CHE-101.463.627
Baumgartenweg 39
8854 Siebnen
Vertreter
Christian Ruoff
Baumgartenweg 39
8854 Siebnen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
202511832 vom 25.08.2025
Forderungen
CHF 4'371.50 nebst Zins zu 5 % seit 01.08.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Mieten und Heizkosten 2024 Juli und August 2025
sowie Rest Mai 2025 (Fr. 70.-)
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation im Sinne von Art. 66 SchKG.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG