Am Sonntag, 8. März 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet in der Politischen Gemeinde Eschenbach SG folgende Gemeindewahl statt:
Ersatzwahl von 1 Mitglied des Gemeinderats
für den Rest der Amtsdauer 2025/2028
Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3).
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Montag, 1. Dezember 2025, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Eschenbach eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichungsfrist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen und ein Merkblatt können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Internetseite www.eschenbach.ch heruntergeladen werden.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen bei der Gemeinderatskanzlei bis spätestens Dienstag, 31. März 2026, 16.30 Uhr, eingetroffen sein.