(gemäss Art. 111 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt: WAG, sGS 125.3)).

Am 28. September 2025 fand eine kommunale Volksabstimmung der Politischen Gemeinde Eschenbach SG statt. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat nach unbenütztem Ablauf der 14-tägigen Beschwerdefrist folgendes Ergebnis festgestellt:

Vorlage: Wollen Sie dem Kredit für den Neubau des Feuerwehrdepots Eschenbach gemäss Bericht und Antrag des Gemeinderats zustimmen?

  • Eingelangte Stimmzettel: 3'595
  • leer: 28
  • ungültig:0
  • in Betracht fallende Stimmzettel: 3'567
  • Ja-Stimmen: 2'662
  • Nein-Stimmen: 905

Es wird festgestellt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Eschenbach der Abstimmungsvorlage betreffend Kredit für den Neubau des Feuerwehrdepots Eschenbach grossmehrheitlich zugestimmt haben.

8733 Eschenbach, 28. Oktober 2025