Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet statt:

Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  • V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
  • III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

1. Ort und Öffnungszeit des Abstimmungslokals

Aufgrund der Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) sowie der über die Jahre stetig geschwundenen Bedeutung und Nutzung der Urnenstandorte gibt es ab 2025 nur noch einen Urnenstandort:
Eschenbach, Gemeindeverwaltung (nicht mehr beim Schulhaus Dorf): Sonntag, 18. Mai 2025: 10 – 11 Uhr

2. Briefliche Stimmabgabe

müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (11 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Antwortkuvert samt unterschriebenem Stimmrechtsausweis sowie verschlossenem Stimmzettelkuvert mit dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln kann:

  • unfrankiert der Post übergeben werden (rechtzeitig für die Zustellung via A-Post);
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 11 Uhr);
  • an der Urne abgegeben werden.

3. Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

4. Elektronische Stimmabgabe

Für das E-Voting schliesst die elektronische Urne am Samstag, 17. Mai 2025 um 12 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.e-voting.sg.ch.

5. Fehlende Stimmausweise

können bis Freitag, 16. Mai 2025, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.