Der Gemeinderat Eschenbach hat am 11. November 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Gestaltungsplan «Binzenstrasse, Horebstrasse, Höhenstrasse,
Gerenstrasse, Schrennenstrasse, Obere Rössliwies, Untere Rössliwies, Büel; Tempo 30 Zone»
Öffentliche Auflage
Der Gestaltungsplan liegt während dreissig Tagen, d. h. vom 15. Dezember 2025 bis 13. Januar 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Infrastruktur, Rickenstrasse 1, zur öffentlichen Einsicht auf.
Wer im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Gegen den Gestaltungsplan kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
8733 Eschenbach, 1. Dezember 2025