Im neuen Jahr ändern sich auf Bundesebene einige entscheidende Regelungen:
Erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente
Die Volksinitiative zur 13. Altersrente wurde in der Abstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deshalb zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 den Termin der Inkraftsetzung bestätigt.
Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt
Stalking neu strafbar
Nachstellung – umgangssprachlich bekannt als Stalking – kann die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit einer Person erheblich gefährden. Die Folgen können gravierend sein. Betroffene leiden häufig sowohl unter psychischen als auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden. Um den Schutz der Betroffenen zu verbessern, hat das Parlament am 20. Juni 2025 beschlossen, im Strafgesetzbuch eine eigenständige Strafnorm zur Nachstellung zu verankern. Eine Nachstellung kann ab 1. Januar 2026 auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Neue Strafnorm zum Stalking tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Neue Regeln bei Baumängeln
Die Änderung des Obligationenrechts (OR) vom 20. Dezember 2024 sieht wichtige Anpassungen und Verbesserungen für die rechtliche Stellung der Bauherren und Immobilienkäufer bei Baumängeln vor. So kann die Bauherrschaft ihre Rechte künftig einfacher wahrnehmen, wenn Bauunternehmer ihre Arbeit mangelhaft erledigen. Namentlich werden die Rügefristen für offene und versteckte Mängel auf neu 60 Tage seit Ablieferung des Werks bzw. Entdeckung des Mangels verlängert. Diese Fristen können vertraglich nicht verkürzt werden. Ausserdem kann das Nachbesserungsrecht für Baumängel vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden. Das soll nicht nur bei Bauwerkverträgen gelten, sondern auch beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden. Diese Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
Baumängel: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026
Mehr Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Ab 1. Januar 2026 kann eine Person, die ungerechtfertigt betrieben wurde, leichter verhindern, dass eine solche Betreibung Dritten zur Kenntnis gebracht wird. Dazu muss sie wie bisher ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt stellen. Künftig kann ein solches Gesuch während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden, also während fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens. Aktuell hat die betriebene Person dafür lediglich ein Jahr Zeit. In Zukunft muss die betriebene Person nur nachweisen, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist – dann darf die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden.
Mehr Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Einführung der elektronischen Identität (e-ID)
Voraussichtlich ab Sommer 2026 können Sie die e-ID kostenlos in der swiyu Wallet bestellen. Dazu braucht es einen gültigen Schweizer Ausweis oder Ausländerausweis. Um die e-ID vorzuweisen, wird jeweils ein QR-Code mit der swiyu Wallet gescannt. Voraussichtlich ab Einführung der e-ID ist folgendes möglich:
- Altersnachweis erbringen
- Bankkonto eröffnen
- Elektronische Signaturen beziehen
- Im Organ- und Gewebespenderegister eintragen
- Mobiltelefonvertrag abschliessen
- Schweizweites Behördenlogin nutzen
- Strafregisterauszug bestellen
- Unternehmen gründen
- usw.
Die elektronische Identität (e-ID)
Einführung der biometrischen Identitätskarte
Zusammen mit seinen Partnern in den Kantonen und beim Bund arbeitet fedpol zurzeit an der Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte. Diese wird – wie schon der biometrische Schweizer Pass – mit einem Chip ausgestattet sein, der biometrische Daten enthält. Damit wird die Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Die Einführung ist voraussichtlich per Ende 2026 geplant. Eine nicht biometrische Identitätskarte wird weiterhin erhältlich sein und innerhalb der Schweiz verwendet werden können.
Freie Wahl
Gemäss dem schweizerischen Ausweisgesetz können Schweizer Staatsangehörige jederzeit eine Identitätskarte ohne Chip beantragen. Folglich können sie, je nach Bedarf, zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Eine flexible Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ist damit sichergestellt.
Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte
Auch auf kantonaler Ebene gibt es eine wichtige Neuerung:
Neue Strassenverkehrs-Abgaben ab 2026
Personenfahrzeuge und Motorräder werden heute nach Gesamtgewicht besteuert. Ab 1. Januar 2026 ändert sich das: Neu werden die jährlichen Abgaben aufgrund von Gesamtgewicht und Leistung berechnet. Das neue System ist technologieneutral. Das bedeutet: Auch Elektrofahrzeuge werden identisch besteuert. Der Energieeffizienz der Fahrzeuge wird mit einem Bonus/Malus-System Rechnung getragen: Halterinnen und Halter von energieeffizienten Fahrzeugen profitieren vom Bonus, während weniger energieeffiziente Fahrzeuge stärker besteuert werden. Der Malus finanziert dabei den Bonus.