Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen und Urnenreihengräbern von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen in/an der Urnenwand bzw. Urnennische und im Gemeinschaftsgrab nach zehn Jahren ab. Es sind deshalb folgende Gräber zu räumen:
Friedhof Goldingen
- Erdbestattungen von September 2005 bis März 2006
Friedhof St. Gallenkappel
- Erdbestattungen von Januar 2005 bis April 2006
- Urnennischen von März 2015 bis April 2016
In Eschenbach und Walde finden 2026 keine Gräberräumungen statt.
Die Räumung durch die Angehörigen soll an folgenden Daten erfolgen:
- Goldingen zwischen 27. April bis 3. Mai 2026
- St. Gallenkappel zwischen 30. März bis 6. April 2026
Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.
Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.