Älter werden ist ein natürlicher Prozess, den alle unterschiedlich erleben. Meistens aber ist das Alter mit körperlichen Einschränkungen, häufig auch mit Krankheit und Pflegebedarf verbunden. Ein dicht gewobenes Netz an Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen ermöglicht es heute vielen Menschen, dass sie bis ins hohe Alter in ihrem eigenen Daheim leben können. Für andere wird im letzten Lebensabschnitt ein Pflegeheim zum neuen Zuhause.
Lebensqualität für alle
Dank der Pflegefinanzierung sollen betagte Menschen unabhängig vom Einkommen eine möglichst hohe Lebensqualität geniessen. So werden
die Kosten für Pflegeleistungen – egal ob diese zuhause oder im Heim erbracht werden – auf verschiedene Kostenträger verteilt. Dabei werden die Leistungsbezügerinnen und Bezüger
sowohl von den Krankenkassen wie auch durch die öffentliche Hand finanziell unterstützt.
Anspruch und Berechnung gesetzlich geregelt
Anspruch auf Pflegefinanzierung haben Personen, die in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nachtstruktur oder in ein Hospiz eintreten und in der Schweiz grundversichert sind.
Die Pflegefinanzierung beteiligt sich an den effektiven Pflegekosten, während die Betreuungs- und Aufenthaltskosten entweder selber bezahlt, oder (je nach Einkommen) über zusätzliche Ergänzungsleistungen finanziert werden.
Von den individuellen Pflegekosten werden dann der Beitrag der Krankenversicherung und ein Selbstbehalt von 20 Prozent (maximal Fr. 23.– pro Tag) abgezogen. Daraus ergeben sich die Restkosten, welche von der SVA St. Gallen direkt dem Leistungserbringer (Heim/Tagesstruktur) ausbezahlt werden. Finanziert werden diese Kosten jedoch von der vor Heimeintritt zuständigen St. Galler Wohngemeinde.
Anmeldung und weitere Informationen
Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, oder sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen anmelden, müssen keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung vornehmen. Personen, welche keine Ergänzungsleistungen beziehen, können sich direkt online für die Pflegefinanzierung anmelden. Ansprüche können maximal für sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
Kontakt
Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/pfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei Fragen helfen die zuständige Pflegeinstitution oder die SVA St. Gallen, Pflegefinanzierung weiter: 071 282 69 37