Zielgruppen
Im Betreibungsverfahren gibt es zwei Parteien: Den Schuldner, der dem Gläubiger Geld schuldet und den Gläubiger, der vom Schuldner Geld fordert. Das Betreibungsamt ist die Stelle, die den Ablauf regelt.
Der Ablauf einer Betreibung
Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist wichtig für den Erhalt der Rechtssicherheit.
Einleitung der Betreibung
Das Verfahren wird eingeleitet, indem der Gläubiger beim Betreibungsamt am Wohnort/Geschäftssitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren einreicht. Der Schuldner erhält einen Zahlungsbefehl mit der Aufforderung, den offenen Betrag zu begleichen.
Bezahlung der Forderung
Kommt der Schuldner der Geldforderung nach, so ist der Prozess damit abgeschlossen. (Trotzdem gibt es einen Eintrag ins Betreibungsregister, ausser die Betreibung wird vom Gläubiger anschliessend gelöscht. Andernfalls ist die Betreibung während fünf Jahren auf dem Betreibungsregisterauszug ersichtlich.)
Rechtsvorschlag oder Klage
Ist der Schuldner mit der gestellten Forderung nicht einverstanden, kann er sich mit einem Rechtsvorschlag oder einer Klage gegen die Betreibung wehren. Möchte der Gläubiger an der Forderung festhalten, muss er dies vor Schlichtungsstelle/Gericht beweisen. Kann er das nicht, muss der Gläubiger die Verfahrens- und allfällige Entschädigungskosten selbst bezahlen.
Fortsetzung und Vollzug
Erhebt der Schuldner weder Rechtsvorschlag noch Klage oder wird der Fall vom Gericht nicht aufgehoben resp. abgewiesen, kann der Gläubiger die Betreibung mit einem Fortsetzungsbegehren weiterführen. Danach wird vom Betreibungsamt bestimmt, welches Vollzugsverfahren zur Anwendung kommt. Kommt es zu einer Pfändung, werden durch das Betreibungsamt pfändbare Vermögenswerte oder Einkommensanteile des Schuldners beschlagnahmt und verwertet, um die Forderung des Gläubigers zu decken. Beim Konkurs fallen alle Vermögenswerte in die Konkursmasse, welche zur Deckung der Kosten und Gläubigerforderungen verwertet werden.
Vorsorgliche Massnahmen
Die Betreibungen nehmen seit Jahren mehr und mehr zu, genau deshalb können vorsorgliche Massnahmen für Veränderungen entscheidend werden. Wer eine (mögliche) Verschuldung frühzeitig erkennt, und sich einen finanziellen Engpass oder falscher Umgang mit seinen finanziellen Mitteln auch eingesteht, hat schon einen ersten wichtigen Schritt gemacht.
Wichtig ist, dass man sich frühzeitig entsprechende Hilfe holt. Es gibt zahlreiche Fachstellen, die Informationen, Hilfsmittel und Unterstützung zur Budgetberatung und Schuldenbekämpfung anbieten.
Weitere Informationen zum Betreibungsverfahren finden Sie unter Betreibung | Konkurs Schweiz: Betreibung
Kontakt
Das Betreibungsamt ist gerne für Sie da!
- betreibungsamt@eschenbach.ch
- 055 286 15 00