Der Gemeinderat Eschenbach hat am 14. November 2023 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Teilstrassenplan Hirzlistrasse, Neuhaus
Umklassierung der Hirzlistrasse 3.1.092 in Hirzlistrasse 2.1.067 sowie Neueinteilung des Einmündungsbereichs Lenzikon-Herrenweg in die Hirzlistrasse 2.1.067
Klassierung / Bezeichnung
Die Fläche der Hirzlistrasse auf den Grundstücken Nr. 2282E und Nr. 327E sowie ein Teil des Einmündungsbereichs der Strasse Lenzikon-Herrenweg, Grundstück Nr. 216E, wird als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.
Bauanzeige:
Koordinierte Auflage Bauprojekt ABN Immoinvest AG, Herisau
In Koordination mit dem Teilstrassenplan Hirzlistrasse wird gleichzeitig das folgende Bauprojekt öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: ABN Immoinvest AG, Gossauerstrasse 136, 9100 Herisau
Grundeigentümerin: ABN Immoinvest AG, Gossauerstrasse 136, 9100 Herisau
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Vers.-Nrn. 461E, 1798E und 463E sowie Neubau zwei
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Schutzraum auf Grundstück Nr. 325E
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan Hirzlistrasse, liegt während dreissig Tagen, d. h. vom 13. April 2026 bis 12. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Infrastruktur, Rickenstrasse 1, 8733 Eschenbach zur öffentlichen Einsicht auf.
Wer im Zusammenhang mit dem Teilstrassenplan Hirzlistrasse private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Das Bauvorhaben der ABN Immoinvest AG, Gossauerstrasse 136, 9100 Herisau liegt ebenfalls während dreissig Tagen, d. h. vom 13. April 2026 bis 12. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Infrastruktur, Rickenstrasse 1, 8733 Eschenbach zur öffentlichen Einsicht auf.
Das Baugesuch wird Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter von der geplanten Baute entfernt ist, mit eingeschriebenem Brief zur Kenntnis gebracht.
Rechtsmittel
Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach schriftlich mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Privat- und öffentlich-Rechtliche Einsprachen gegen das oben genannte Bauvorhaben der ABN Immoinvest AG, Herisau können innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach erhoben werden. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag einzureichen.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
8733 Eschenbach, 10. April 2026