Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet statt:

a) Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  • Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17)
  • Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2025 2896)

b) Kantonale Urnenabstimmung über folgende Vorlage:

  • Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

c) Kommunale Urnenabstimmung über folgende Vorlage:

  • Neubau 6-fach-Kindergarten Kirchacker mit integrierten Räumlichkeiten für die
  • schulergänzenden Tagesstrukturen (SET) sowie Sonderpädagogik

1. Ort und Öffnungszeit des Abstimmungslokals

Aufgrund der Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) sowie der über die Jahre stetig geschwundenen Bedeutung und Nutzung der Urnenstandorte gibt es seit 2025 nur noch einen Urnenstandort:
Eschenbach, Gemeindeverwaltung: Sonntag, 14. Juni 2026: 10 – 11 Uhr

2. Briefliche Stimmabgaben

müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (11 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Antwortkuvert samt unterschriebenem Stimmrechtsausweis sowie verschlossenem Stimmzettelkuvert mit dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln kann:

  • unfrankiert der Post übergeben werden (rechtzeitig für die Zustellung via A-Post);
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 11 Uhr);
  • an der Urne abgegeben werden.

3. Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

4. Elektronische Stimmabgabe

Für das E-Voting schliesst die elektronische Urne am Samstag, 13. Juni 2026 um 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie online unter www.e-voting.sg.ch

5. Fehlende Stimmausweise

können bis Freitag, 12. Juni 2026, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.