Der Gemeinderat Eschenbach hat am 28. April 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen:
Teilstrassenplan «Umlegung Gerendingerweg Nr. 5.3.002»
Klassierung / Bezeichnung
Der klassierte Gerendingerweg (Gemeindeweg 2. Klasse) wird an die südliche Grenze der Parzelle Nr. 32S, Obergerendingerstrasse 6/8, St. Gallenkappel, zur Parzelle Nr. 34S, Botenrainstrasse 4, St. Gallenkappel, verlegt.
Bauanzeige: Koordinierte Auflage Bauprojekt
In Koordination mit dem Teilstrassenplan «Umlegung Gerendingerweg Nr. 5.3.002» wird gleichzeitig das folgende Bauprojekt öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Home Life Immobilien AG, Zeughausstrasse 14b, 8853 Lachen SZ
Grundeigentümerin: Überbauung Kupfen AG, Zürcherstrasse 81, 8730 Uznach
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Vers.-Nrn. 675S, 681S und 682S sowie Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Nr. 32S und Nr. 65S,
Obergerendingerstrasse 6/8 und Oberrainstrasse 9, 8735 St. Gallenkappel
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan «Umlegung Gerendingerweg Nr. 5.3.002», liegt während dreissig Tagen, d. h. vom 15. Juni 2026 bis 14. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Infrastruktur, Rickenstrasse 1, 8733 Eschenbach zur öffentlichen Einsicht auf.
Wer im Zusammenhang mit dem Teilstrassenplan «Umlegung Gerendingerweg Nr. 5.3.002» private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Das Bauvorhaben der Home Life Immobilien AG, Zeughausstrasse 14b, 8853 Lachen SZ liegt ebenfalls während dreissig Tagen, d. h. vom 15. Juni 2026 bis 14. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Infrastruktur, Rickenstrasse 1, 8733 Eschenbach zur öffentlichen Einsicht auf.
Das Baugesuch wird Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter von der geplanten Baute entfernt ist, mit eingeschriebenem Brief zur Kenntnis gebracht (Art. 139 Abs. 1 Bst. b Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
Rechtsmittel
Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach schriftlich mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Privat- und öffentlich-Rechtliche Einsprachen gegen das oben genannte Bauvorhaben der Home Life Immobilien AG, Lachen SZ, können innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Eschenbach, Rickenstrasse 1, 8733 Eschenbach erhoben werden. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag einzureichen.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).