Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 gestützt auf Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:

Zonenplanänderung «Kirchacker» Eschenbach 

Umzonung Grundstück Nr. 2404E von W 14.5 (Wohnzone) in OeBA (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen)

Öffentliche Auflage

Der Teilzonenplan «Kirchacker» liegt während 30 Tagen, d.h. vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 bei der Bauverwaltung, Büro 15, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach zur Einsicht auf. Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Zudem sind die angehängten Planunterlagen während dieser Zeit auch unter www.eschenbach.ch/aktuelles einsehbar.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG).