Schuldner
Paula Steiger
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 16.07.1979
Bachstrasse 27
5430 Wettingen
ME zu 1/3

Günter Gantschnig
Staatsbürgerschaft: Österreich
Geburtsdatum: 13.10.1972
Erlenbach 35
9100 Herisau
ME zu 2/3

Steigerungsobjekte

Grundstück Nr. 720/S, Plan Nr. 3s, Geretingen, Sonnenrainstrasse 6, 8735 St. Gallenkappel, Grundbuch St. Gallenkappel Gemeinde Eschenbach SG, Gesamtfläche 1'118 m², Gebäude (149 m²), Strasse/Weg (31 m²), übrige befestigte Fläche (67 m²), Gartenanlage (744 m²), übrige humusierte Fläche (127 m²); Einfamilienhaus mit Vers. Nr. 1082

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkung, Vormerkung und Dienstbarkeit laut Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung vom 27.01.2025: CHF 1'220'000.-.

Diese Zwangsverwertung erfolgt auf Verlangen eines gesetzlichen Grundpfandgläubigers.



Angaben zur Steigerung
01.05.2025 um 15:00, Aula Schulhaus Breiten, Rickenstrasse 31, 8733 Eschenbach

Rechtliche Hinweise
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Ersteigerer bzw. die Ersteigerin hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Ausruf und vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.- wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG; SR 952.0)
unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Eschenbach SG, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) durch Vorlegen eines an die Order des Betreibungsamtes Eschenbach SG ausgestellten Bankchecks (kein Privatcheck!), einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank, oder c) in bar.
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Postkonto mit IBAN Nr.: CH30 0900 0000 9001 9491 4, lautend auf Betreibungsamt Eschenbach SG, Vermerk Grundstücksteigerung 720/S) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage, die Hinterlegung in bar mind. einen Arbeitstag vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert fünf Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung per Banküberweisung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
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Besichtigung:
Geführter Besichtigungstermin: Donnerstag, 13.03.2025, Nachmittag (nur gegen Voranmeldung: 055 286 15 00 / betreibungsamt@eschenbach.ch)

Eingabefrist: 17.03.2025
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am genannten Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, innert dieser Frist beim Betreibungsamt Eschenbach SG, schriftlich anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 28.03.2025 bis 07. April 2025 im Büro des Betreibungsamtes Eschenbach SG. Elektronischer Versand per E-Mail ist ebenfalls möglich gegen entsprechende Anfrage an betreibungsamt@eschenbach.ch.

Kontaktstelle
Gemeinde Eschenbach (SG) - Betreibungsamt
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach SG