Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Alertswiss-Kanäle zu konsultieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Teletext, Seite 680 und 681 der SRF-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch