Der Gemeinderat Eschenbach hat am 13. Mai 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Teilstrassenplan: Bauprojekt und Teilstrassenplan Glärnischweg
Teilklassierung des Grundstücks 476G
Klassierung / Bezeichnung
Die neu zu erstellenden Flächen werden als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.
Öffentliche Auflage
Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Glärnischweg, liegen während dreissig Tagen, d. h. vom 4. August 2025 bis 2. September 2025, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 15, Rickenstrasse 12) zur öffentlichen Einsicht auf.
Wer im Zusammenhang mit dem Erschliessungsprojekt und Teilstrassenplan Glärnischweg, private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel
Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).